Strafkatalog Radfahrer

Tatbestand Strafe (€)

  • Als Radfahrer Kind ohne die vorgeschriebene Sicherheitsvorrichtung befördert – 5 €
  • freihändig gefahren – 5 €
  • an ein fahrendes Fahrzeug gehängt – 5 €
  • ohne Klingel oder Lampen gefahren – 10 €
  • mit Kopfhörern gefahren – 10 €
  • mit defekten Bremsen gefahren – 10 €
  • während der Fahrt telefoniert – 25 €
  • Als Radfahrer den Radweg nicht oder in nicht zugelassener Richtung benutzt – 15 €
    • mit Behinderung eines anderen – 20 €
    • mit Gefährdung eines anderen – 25 €
    • mit Sachbeschädigung – 30 €
    • Als Radfahrer nebeneinander gefahren
    • mit Behinderung eines anderen – 15 €
    • mit Gefährdung eines anderen – 20 €
    • mit Sachbeschädigung – 25 €
  • Als Radfahrer Verbot der Einfahrt oder die vorgeschriebene Fahrtrichtung nicht beachtet – 15 €
    • mit Behinderung eines anderen – 20 €
    • mit Gefährdung eines anderen – 25 €
    • mit Sachbeschädigung – 30 €
  • Als Radfahrer Verbot der Einfahrt oder die vorgeschriebene Fahrtrichtung nicht beachtet – 15 €
    • mit Behinderung eines anderen – 20 €
  • Als Radfahrer in einem Fußgängerbereich einen Fußgänger gefährdet
    • bei dort zugelassenem Fahrzeugverkehr – 20 €
    • bei dort nicht zugelassenem Fahrzeugverkehr – 25 €
  • Als Radfahrer Ampel bei „Rot“ überfahren – 45 € 1 Punkt
    • mit Gefährdung – 100 € 1 Punkt
    • mit Sachbeschädigung – 120 € 1 Punkt

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