Februar
2
2016
Das verkehrssichere Fahrrad
Sehen und Gesehen werden – das ist nicht zuletzt auch im Straßenverkehr von entscheidender Bedeutung. Radfahrer, die sicher unterwegs sein wollen, achten deshalb auf eine aktuelle Ausstattung ihres Gefährts. Damit ein Fahrrad verkehrssicher ist, sind nach der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) einige Ausrüstungsteile vorgeschrieben. Dazu gehören eine helltönende Klingel, zwei von einander unabhängige Bremsen und zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale, die mit je zwei nach vorn und hinten wirkenden, gelben Rückstrahlern ausgestattet sind.
Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen aber die Fahrradbeleuchtung. Vorgeschrieben sind hier ein weißer Frontscheinwerfer, ein rotes Rücklicht und ein Dynamo als Stromquelle. Für gute Sichtbarkeit von der Seite sind wahlweise Reflektorstreifen oder gelbe Speichenreflektoren (jeweils zwei pro Rad) vorgeschrieben. Auch ein weißer Reflektor vorne, ein roter Großrückstrahler sowie ein kleinerer Rückstrahler hinten sind obligatorisch. Nur bei Rennrädern bis zu elf Kilogramm muss die Beleuchtung nicht fest am Fahrrad angebracht sein, hier sind auch Batterieleuchten erlaubt.
Sinnvoll, aber nicht vorgeschrieben, sind außerdem hochwertige Schlösser, Standlichtanlagen, Kettenschutz, ein stabiler Gepäckträger und Schutzbleche für die Laufräder. Wer nicht selbst Hand anlegen möchte, sollte sein Fahrrad regelmäßig – mindestens jährlich – in einer Fachwerkstatt überprüfen lassen.
So sieht ein verkehrssicheres Fahrrad laut StVZO aus: